Krankenkasse für Kinder & Neugeborene – Alles Wichtige
Inhaltsverzeichnis
Neugeborenes anmelden – die 3-Monats-Frist
Nach der Geburt haben Sie gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) 3 Monate Zeit, Ihr Kind bei einer Krankenkasse anzumelden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtsdatum. Das heisst: Alle medizinischen Kosten, die ab der Geburt anfallen (Untersuchungen, Impfungen, allfällige Behandlungen), werden von der gewählten Kasse übernommen.
Wichtig zu wissen:
- Es besteht Aufnahmepflicht in der Grundversicherung – keine Kasse darf Ihr Kind ablehnen
- Sie können das Kind bei einer anderen Kasse als die Eltern versichern
- Melden Sie das Kind auch gleich für die Zusatzversicherung an – bei Geburt wird kein Gesundheitsfragebogen verlangt
- Die Anmeldung kann online, per Post oder telefonisch bei der gewünschten Kasse erfolgen
Tipp: Suchen Sie die günstigste Kasse für Kinder bereits vor der Geburt. So haben Sie nach der Geburt keinen Stress und können sich voll auf Ihr Baby konzentrieren.
Schritt-für-Schritt: Neugeborenes anmelden
- Vor der Geburt: Krankenkassenprämien für Kinder in Ihrem Kanton vergleichen. Die günstigste Kasse für Erwachsene ist nicht automatisch die günstigste für Kinder.
- Direkt nach der Geburt: Geburtsmeldung beim Zivilstandsamt (wird meist vom Spital erledigt). Gleichzeitig Anmeldung bei der gewählten Grundversicherung.
- Innerhalb der ersten Tage: Zusatzversicherungen abschliessen – bei Geburt gibt es keine Gesundheitsprüfung.
- Innerhalb von 3 Monaten: Spätester Zeitpunkt für die Anmeldung bei der Grundversicherung. Danach weist die Gemeinde Ihr Kind einer Kasse zu.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigen Sie in der Regel:
- Name und Vorname des Kindes
- Geburtsdatum
- Wohnadresse der Familie
- AHV-Nummer des Kindes (falls bereits vorhanden)
- Gewünschte Franchise und Versicherungsmodell
Franchise für Kinder
Für Kinder (0–18 Jahre) gelten tiefere Franchise-Stufen als für Erwachsene. Die Wahl der richtigen Franchise hat direkten Einfluss auf Ihre monatlichen Prämien und die Kosten im Krankheitsfall:
| Franchise | Prämieneffekt | Empfohlen für |
|---|---|---|
| CHF 0 | Höchste Prämie | Kleinkinder, häufig krank |
| CHF 100 | Leicht günstiger | Kleinkinder |
| CHF 200 | Günstiger | Gesunde Kinder |
| CHF 300 | Noch günstiger | Gesunde Schulkinder |
| CHF 400 | Günstig | Teenager, selten krank |
| CHF 500 | Sehr günstig | Gesunde Teenager |
| CHF 600 | Günstigste Prämie | Nur sehr gesunde Teenager |
Der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt CHF 350 pro Jahr (bei Erwachsenen CHF 700). Das bedeutet: Auch wenn Ihr Kind hohe Arztkosten verursacht, zahlen Sie nie mehr als die Franchise plus CHF 350 Selbstbehalt aus eigener Tasche.
Unsere Empfehlung nach Alter
- 0–5 Jahre: Franchise CHF 0. Kleinkinder sind häufig krank, brauchen regelmässige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Die geringe Prämienersparnis bei höherer Franchise lohnt sich nicht.
- 6–12 Jahre: Franchise CHF 0 oder CHF 100. Schulkinder sind seltener krank, aber Unfälle und Kinderkrankheiten kommen vor.
- 13–18 Jahre: Franchise CHF 100–300 kann sich lohnen, wenn der Teenager gesund ist und selten zum Arzt geht.
Welche Kasse für Kinder wählen?
Bei der Wahl der Krankenkasse für Kinder gilt:
- Gleiche Leistungen: Die Grundversicherung ist bei allen Kassen identisch – das schreibt das KVG vor
- Unabhängig von den Eltern: Kinder müssen nicht bei derselben Kasse sein
- Kinderrabatte: Manche Kassen bieten Rabatte ab dem 2. oder 3. Kind (10–20%)
- Günstigste Kasse suchen: Vergleichen Sie die Kinderprämien separat – der Unterschied kann CHF 30–50/Monat betragen
Prämienvergleich: So unterschiedlich sind Kinderprämien
Die Prämienunterschiede für Kinder sind je nach Kasse und Kanton beträchtlich. Im Kanton Zürich kann die Monatsprämie für ein Kind zwischen rund CHF 80 und CHF 140 variieren – bei identischen Leistungen. Auf ein Jahr gerechnet ergibt das eine Differenz von bis zu CHF 720 pro Kind. Bei zwei Kindern sind das bereits CHF 1'440 Sparpotenzial.
Zusatzversicherungen für Kinder
Der ideale Zeitpunkt für Zusatzversicherungen ist direkt nach der Geburt. Der Grund: Bei Neugeborenen verzichten die Krankenkassen auf den Gesundheitsfragebogen. Das Kind wird ohne Vorbehalte aufgenommen – unabhängig von seinem Gesundheitszustand.
- Zahnversicherung: Unbedingt empfohlen. Eine Zahnspange kostet CHF 5'000–15'000, Zahnbehandlungen für Kinder sind teuer. Bei Geburt kein Gesundheitsfragebogen nötig. Die Prämie beträgt nur ca. CHF 10–25/Monat.
- Ambulante Zusatzversicherung: Deckt Brille (CHF 180–300 alle 3 Jahre), Alternativmedizin, Notfalltransporte und weitere Leistungen.
- Spitalzusatzversicherung: Halbprivat für mehr Komfort. Besonders wichtig: Ein Elternteil kann im Zimmer übernachten, wenn das Kind im Spital ist.
Goldene Regel: Zusatzversicherungen bei Geburt abschliessen = keine Gesundheitsprüfung, keine Vorbehalte, keine Ablehnung. Warten Sie, bis das Kind älter ist, kann es sein, dass eine bestehende Erkrankung zu Vorbehalten oder Ablehnung führt.
Was kostet eine Zusatzversicherung für Kinder?
| Zusatzversicherung | Ø Prämie/Monat | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| Zahnversicherung | CHF 10–25 | 50–80% der Zahnbehandlungen, max. CHF 5'000–15'000 |
| Ambulante Zusatzvers. | CHF 5–20 | Brille, Alternativmedizin, Notfalltransport |
| Spital halbprivat | CHF 15–40 | Freie Arztwahl, 2-Bett-Zimmer, Eltern-Übernachtung |
| Kombi-Paket | CHF 25–60 | Alle oben genannten Leistungen in einem Paket |
Impfungen und Vorsorge
Die Grundversicherung deckt alle empfohlenen Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impfplan des BAG. Sie zahlen lediglich Franchise und Selbstbehalt (10%). Die wichtigsten Impfungen im Überblick:
- Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (DTPa) – ab 2 Monaten
- Kinderlähmung (Polio) – ab 2 Monaten
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib) – ab 2 Monaten
- Masern, Mumps, Röteln (MMR) – ab 12 Monaten
- Hepatitis B – ab 11 Jahren (oder ab Geburt bei Risikosituationen)
- Windpocken (Varizellen) – ab 12 Monaten
- Weitere empfohlene Impfungen gemäss aktuellem Impfplan
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (Entwicklungskontrolle beim Kinderarzt) sind ebenfalls durch die Grundversicherung gedeckt. Der Schweizerische Impfplan empfiehlt in den ersten Lebensjahren mehrere Vorsorgeuntersuchungen – nutzen Sie diese konsequent.
Nicht gedeckte Leistungen
Einige Leistungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen und erfordern gegebenenfalls eine Zusatzversicherung:
- Zahnbehandlungen: Kontrollen, Füllungen und Zahnspangen sind nicht gedeckt (ausser bei Krankheit oder Unfall)
- Reise-Impfungen: Nicht im Impfplan enthaltene Impfungen für Auslandsreisen
- Nicht-ärztliche Therapien: Ergotherapie und Logopädie werden nur bei ärztlicher Verordnung übernommen
7 Tipps für Eltern
- Kasse für Kinder vor der Geburt suchen: In Ruhe vergleichen statt unter Zeitdruck. Am besten im 7. oder 8. Schwangerschaftsmonat.
- Zusatzversicherungen bei Geburt abschliessen: Kein Gesundheitsfragebogen nötig. Besonders die Zahnversicherung nicht vergessen.
- Franchise CHF 0 für Kleinkinder: Kinder sind häufig krank, die Ersparnis durch höhere Franchise lohnt sich in den ersten Jahren selten.
- Prämienverbilligung beantragen: In vielen Kantonen erhalten Kinder automatisch eine Verbilligung. Prüfen Sie, ob dies in Ihrem Kanton der Fall ist oder ob Sie den Antrag selbst stellen müssen.
- Jährlich vergleichen: Auch Kinderprämien ändern sich jedes Jahr – ein Wechsel lohnt sich oft.
- Kinder separat versichern: Die günstigste Kasse für Kinder ist oft nicht dieselbe wie für Erwachsene. Mehr Familien-Spartipps hier.
- Versicherungsmodell prüfen: Auch für Kinder können alternative Modelle (Hausarzt, Telmed) Prämienrabatte bieten.
Checkliste: Krankenkasse für Neugeborene
Damit Sie nichts vergessen – die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Kinderprämien vergleichen (vor der Geburt)
- Grundversicherung innert 3 Monaten anmelden
- Zusatzversicherungen bei Geburt abschliessen (Zahnversicherung!)
- Franchise CHF 0 wählen (für Kleinkinder)
- Kinderrabatte bei der Kasse erfragen
- Prämienverbilligung prüfen und beantragen
- Impfplan mit Kinderarzt besprechen
Häufige Fragen
Die Gemeinde weist Ihr Kind einer Krankenkasse zu. Die Prämie ist dann oft höher als bei eigenständiger Wahl. Ausserdem kann es zu Problemen bei der Kostenübernahme für Behandlungen im Zeitraum ohne Versicherung kommen. Handeln Sie also rechtzeitig.
Ja. Jedes Familienmitglied kann bei einer anderen Kasse versichert sein. Wählen Sie für jedes Kind die günstigste Kasse – die Leistungen der Grundversicherung sind überall identisch. Mehr Familien-Spartipps →
Bei Neugeborenen: Nein. Wenn Sie die Zahnversicherung direkt bei oder kurz nach der Geburt abschliessen, entfällt der Gesundheitsfragebogen. Warten Sie jedoch, bis das Kind älter ist, kann die Kasse Gesundheitsfragen stellen und allenfalls Vorbehalte machen.
Kinder ohne Erwerbstätigkeit sind über die Krankenkasse unfallversichert (in der Grundversicherung enthalten). Eine separate Unfallversicherung ist für Kinder nicht nötig. Bei der Anmeldung sollten Sie die Unfalldeckung einschliessen.