Krankenkasse für Kinder & Neugeborene – Alles Wichtige

20. August 2025 · 8 Min. Lesezeit
Familie mit Kindern wandert in den Schweizer Alpen

Inhaltsverzeichnis

  1. Neugeborenes anmelden – die 3-Monats-Frist
  2. Franchise für Kinder
  3. Welche Kasse für Kinder?
  4. Zusatzversicherungen für Kinder
  5. Impfungen und Vorsorge
  6. 5 Tipps für Eltern

Neugeborenes anmelden – die 3-Monats-Frist

Nach der Geburt haben Sie gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) 3 Monate Zeit, Ihr Kind bei einer Krankenkasse anzumelden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtsdatum. Das heisst: Alle medizinischen Kosten, die ab der Geburt anfallen (Untersuchungen, Impfungen, allfällige Behandlungen), werden von der gewählten Kasse übernommen.

Wichtig zu wissen:

Tipp: Suchen Sie die günstigste Kasse für Kinder bereits vor der Geburt. So haben Sie nach der Geburt keinen Stress und können sich voll auf Ihr Baby konzentrieren.

Schritt-für-Schritt: Neugeborenes anmelden

  1. Vor der Geburt: Krankenkassenprämien für Kinder in Ihrem Kanton vergleichen. Die günstigste Kasse für Erwachsene ist nicht automatisch die günstigste für Kinder.
  2. Direkt nach der Geburt: Geburtsmeldung beim Zivilstandsamt (wird meist vom Spital erledigt). Gleichzeitig Anmeldung bei der gewählten Grundversicherung.
  3. Innerhalb der ersten Tage: Zusatzversicherungen abschliessen – bei Geburt gibt es keine Gesundheitsprüfung.
  4. Innerhalb von 3 Monaten: Spätester Zeitpunkt für die Anmeldung bei der Grundversicherung. Danach weist die Gemeinde Ihr Kind einer Kasse zu.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigen Sie in der Regel:

Franchise für Kinder

Für Kinder (0–18 Jahre) gelten tiefere Franchise-Stufen als für Erwachsene. Die Wahl der richtigen Franchise hat direkten Einfluss auf Ihre monatlichen Prämien und die Kosten im Krankheitsfall:

FranchisePrämieneffektEmpfohlen für
CHF 0Höchste PrämieKleinkinder, häufig krank
CHF 100Leicht günstigerKleinkinder
CHF 200GünstigerGesunde Kinder
CHF 300Noch günstigerGesunde Schulkinder
CHF 400GünstigTeenager, selten krank
CHF 500Sehr günstigGesunde Teenager
CHF 600Günstigste PrämieNur sehr gesunde Teenager

Der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt CHF 350 pro Jahr (bei Erwachsenen CHF 700). Das bedeutet: Auch wenn Ihr Kind hohe Arztkosten verursacht, zahlen Sie nie mehr als die Franchise plus CHF 350 Selbstbehalt aus eigener Tasche.

Unsere Empfehlung nach Alter

Welche Kasse für Kinder wählen?

Bei der Wahl der Krankenkasse für Kinder gilt:

Prämienvergleich: So unterschiedlich sind Kinderprämien

Die Prämienunterschiede für Kinder sind je nach Kasse und Kanton beträchtlich. Im Kanton Zürich kann die Monatsprämie für ein Kind zwischen rund CHF 80 und CHF 140 variieren – bei identischen Leistungen. Auf ein Jahr gerechnet ergibt das eine Differenz von bis zu CHF 720 pro Kind. Bei zwei Kindern sind das bereits CHF 1'440 Sparpotenzial.

Zusatzversicherungen für Kinder

Der ideale Zeitpunkt für Zusatzversicherungen ist direkt nach der Geburt. Der Grund: Bei Neugeborenen verzichten die Krankenkassen auf den Gesundheitsfragebogen. Das Kind wird ohne Vorbehalte aufgenommen – unabhängig von seinem Gesundheitszustand.

Goldene Regel: Zusatzversicherungen bei Geburt abschliessen = keine Gesundheitsprüfung, keine Vorbehalte, keine Ablehnung. Warten Sie, bis das Kind älter ist, kann es sein, dass eine bestehende Erkrankung zu Vorbehalten oder Ablehnung führt.

Was kostet eine Zusatzversicherung für Kinder?

ZusatzversicherungØ Prämie/MonatTypische Leistungen
ZahnversicherungCHF 10–2550–80% der Zahnbehandlungen, max. CHF 5'000–15'000
Ambulante Zusatzvers.CHF 5–20Brille, Alternativmedizin, Notfalltransport
Spital halbprivatCHF 15–40Freie Arztwahl, 2-Bett-Zimmer, Eltern-Übernachtung
Kombi-PaketCHF 25–60Alle oben genannten Leistungen in einem Paket

Impfungen und Vorsorge

Die Grundversicherung deckt alle empfohlenen Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impfplan des BAG. Sie zahlen lediglich Franchise und Selbstbehalt (10%). Die wichtigsten Impfungen im Überblick:

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (Entwicklungskontrolle beim Kinderarzt) sind ebenfalls durch die Grundversicherung gedeckt. Der Schweizerische Impfplan empfiehlt in den ersten Lebensjahren mehrere Vorsorgeuntersuchungen – nutzen Sie diese konsequent.

Nicht gedeckte Leistungen

Einige Leistungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen und erfordern gegebenenfalls eine Zusatzversicherung:

7 Tipps für Eltern

  1. Kasse für Kinder vor der Geburt suchen: In Ruhe vergleichen statt unter Zeitdruck. Am besten im 7. oder 8. Schwangerschaftsmonat.
  2. Zusatzversicherungen bei Geburt abschliessen: Kein Gesundheitsfragebogen nötig. Besonders die Zahnversicherung nicht vergessen.
  3. Franchise CHF 0 für Kleinkinder: Kinder sind häufig krank, die Ersparnis durch höhere Franchise lohnt sich in den ersten Jahren selten.
  4. Prämienverbilligung beantragen: In vielen Kantonen erhalten Kinder automatisch eine Verbilligung. Prüfen Sie, ob dies in Ihrem Kanton der Fall ist oder ob Sie den Antrag selbst stellen müssen.
  5. Jährlich vergleichen: Auch Kinderprämien ändern sich jedes Jahr – ein Wechsel lohnt sich oft.
  6. Kinder separat versichern: Die günstigste Kasse für Kinder ist oft nicht dieselbe wie für Erwachsene. Mehr Familien-Spartipps hier.
  7. Versicherungsmodell prüfen: Auch für Kinder können alternative Modelle (Hausarzt, Telmed) Prämienrabatte bieten.

Checkliste: Krankenkasse für Neugeborene

Damit Sie nichts vergessen – die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Häufige Fragen

Die Gemeinde weist Ihr Kind einer Krankenkasse zu. Die Prämie ist dann oft höher als bei eigenständiger Wahl. Ausserdem kann es zu Problemen bei der Kostenübernahme für Behandlungen im Zeitraum ohne Versicherung kommen. Handeln Sie also rechtzeitig.

Ja. Jedes Familienmitglied kann bei einer anderen Kasse versichert sein. Wählen Sie für jedes Kind die günstigste Kasse – die Leistungen der Grundversicherung sind überall identisch. Mehr Familien-Spartipps →

Bei Neugeborenen: Nein. Wenn Sie die Zahnversicherung direkt bei oder kurz nach der Geburt abschliessen, entfällt der Gesundheitsfragebogen. Warten Sie jedoch, bis das Kind älter ist, kann die Kasse Gesundheitsfragen stellen und allenfalls Vorbehalte machen.

Kinder ohne Erwerbstätigkeit sind über die Krankenkasse unfallversichert (in der Grundversicherung enthalten). Eine separate Unfallversicherung ist für Kinder nicht nötig. Bei der Anmeldung sollten Sie die Unfalldeckung einschliessen.

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