Alternativmedizin & Krankenkasse – Was wird bezahlt?

12. August 2025 · 7 Min. Lesezeit
Physiotherapie und Alternativmedizin in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

  1. Was deckt die Grundversicherung?
  2. Was deckt die Zusatzversicherung?
  3. EMR und ASCA – Was bedeuten diese Zertifikate?
  4. Kosten und Erstattung
  5. Beliebte Therapieformen im Überblick

Was deckt die Grundversicherung seit 2017?

Seit 2017 übernimmt die Grundversicherung (OKP) fünf komplementärmedizinische Methoden – aber nur, wenn sie von einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis durchgeführt werden. Die Aufnahme in den Leistungskatalog erfolgte nach der Annahme des Verfassungsartikels 118a durch das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2009, der die Berücksichtigung der Komplementärmedizin forderte.

Diese fünf Methoden sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt:

  1. Akupunktur (Traditionelle Chinesische Medizin)
  2. Anthroposophische Medizin
  3. Homöopathie
  4. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  5. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM – Arzneimitteltherapie)
Wichtig: Die Behandlung muss durch einen Arzt (Medizinstudium) mit Fähigkeitsausweis erfolgen. Nicht-ärztliche Therapeuten (z.B. Naturheilpraktiker, TCM-Therapeuten ohne Medizinstudium) werden nicht von der Grundversicherung gedeckt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die OKP

Damit die Grundversicherung die Kosten tatsächlich übernimmt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie beispielsweise wegen chronischer Rückenschmerzen Akupunktur bei einem Arzt mit FMH-Fähigkeitsausweis erhalten, zahlt Ihre Grundversicherung die Behandlung nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Gehen Sie hingegen zu einem nicht-ärztlichen Akupunkteur, brauchen Sie eine Zusatzversicherung.

Was deckt die Zusatzversicherung?

Für Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten benötigen Sie eine ambulante Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Diese deckt typischerweise:

Die Erstattung beträgt meist 50–80% der Kosten, bis zu einem Jahresmaximum von CHF 1'000–5'000.

Worauf Sie bei der Wahl der Zusatzversicherung achten sollten

Nicht jede Zusatzversicherung deckt alle Therapieformen gleich gut ab. Achten Sie auf folgende Punkte:

Praxis-Tipp: Schliessen Sie die Zusatzversicherung möglichst in jungen Jahren und bei guter Gesundheit ab. So vermeiden Sie Ablehnungen und erhalten günstigere Prämien.

EMR und ASCA – Was bedeuten diese Zertifikate?

Damit die Zusatzversicherung die Kosten übernimmt, muss der Therapeut bei einem anerkannten Register registriert sein. Diese Register prüfen die Qualifikationen der Therapeuten und dienen den Krankenkassen als Qualitätsnachweis.

RegisterBedeutungAkzeptanz
EMRErfahrungsMedizinisches RegisterVon den meisten Zusatzversicherungen anerkannt
ASCASchweizerische Stiftung für KomplementärmedizinVon vielen Zusatzversicherungen anerkannt
SPAKSchweizerisches Register für AlternativmedizinVon einigen Kassen anerkannt
Visana-ListeEigene Therapeutenliste der VisanaNur bei Visana und Partnerkassen

Tipp: Prüfen Sie vor dem Therapeutenbesuch, ob Ihre Versicherung den Therapeuten anerkennt. Die meisten Kassen bieten eine Online-Therapeutensuche an. Alternativ können Sie direkt beim Therapeuten nachfragen, bei welchen Registern er angemeldet ist.

So prüfen Sie die Anerkennung Schritt für Schritt

  1. Besuchen Sie die Website Ihrer Krankenkasse und suchen Sie die Therapeutenliste
  2. Geben Sie den Namen oder die Postleitzahl des Therapeuten ein
  3. Prüfen Sie, ob die gewünschte Therapiemethode gedeckt ist
  4. Fragen Sie im Zweifel telefonisch bei Ihrer Kasse nach – am besten vor der ersten Sitzung

Kosten und Erstattung

Die Kosten für Alternativmedizin variieren je nach Therapieform, Region und Erfahrung des Therapeuten. In städtischen Gebieten wie Zürich, Genf oder Basel sind die Preise tendenziell höher als in ländlichen Regionen.

TherapieØ Kosten/SitzungErstattung Zusatzvers.Typische Sitzungsdauer
AkupunkturCHF 120–18050–80%45–60 Min.
OsteopathieCHF 120–16050–80%45–60 Min.
TCM/KräutertherapieCHF 100–15050–80%30–60 Min.
HomöopathieCHF 100–18050–80%60–90 Min. (Ersttermin)
CraniosacralCHF 120–16050–80%60 Min.
ShiatsuCHF 100–14050–80%60 Min.
KinesiologieCHF 100–15050–80%60 Min.
ReflexzonenmassageCHF 90–13050–80%45–60 Min.

Rechenbeispiel: Lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Nehmen wir an, Sie nutzen monatlich eine Akupunktur-Sitzung zu CHF 150. Das ergibt Jahreskosten von CHF 1'800. Eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin kostet je nach Kasse und Alter zwischen CHF 15 und CHF 50 pro Monat (CHF 180–600/Jahr). Bei 75% Erstattung erhalten Sie CHF 1'350 zurück.

Die Rechnung: CHF 1'350 (Erstattung) minus CHF 300 (Prämie) = CHF 1'050 netto gespart gegenüber der Situation ohne Zusatzversicherung. Ab etwa 4–5 Sitzungen pro Jahr lohnt sich die Zusatzversicherung in der Regel bereits.

Beliebte Therapieformen im Überblick

Akupunktur / TCM

Die beliebteste Alternativmethode in der Schweiz. Wird bei Schmerzen, Migräne, Allergien, Verdauungsproblemen und Stress eingesetzt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkennt Akupunktur für über 40 Indikationen. Wenn ein Arzt mit Fähigkeitsausweis sie durchführt: Grundversicherung. Sonst: Zusatzversicherung nötig. In der Schweiz gibt es über 2'000 registrierte Akupunkteure und TCM-Therapeuten.

Osteopathie

Manuelle Therapie für Rücken-, Nacken- und Gelenkbeschwerden. In der Schweiz sehr verbreitet und besonders bei Sportlern beliebt. Nicht von der Grundversicherung gedeckt – Zusatzversicherung erforderlich. Ein Osteopath behandelt den Körper ganzheitlich und sucht die Ursache von Beschwerden, nicht nur die Symptome. Typische Anwendungsgebiete sind Spannungskopfschmerzen, Hexenschuss, Kieferprobleme und Beschwerden während der Schwangerschaft.

Homöopathie

Seit 2017 bei ärztlicher Verordnung durch die Grundversicherung gedeckt. Nicht-ärztliche Homöopathen benötigen Zusatzversicherung. Die Homöopathie ist besonders in der Deutschschweiz beliebt und wird häufig bei chronischen Beschwerden, Allergien und zur Stärkung des Immunsystems eingesetzt.

Craniosacral-Therapie

Eine sanfte, manuelle Behandlungsmethode, die auf die Strukturen des Schädels (Cranium) und des Kreuzbeins (Sacrum) wirkt. Sie wird bei Kopfschmerzen, Tinnitus, Schlafstörungen und stressbedingten Beschwerden angewendet. In der Schweiz ist die Craniosacral-Therapie als Methode der Komplementärtherapie mit eidgenössischem Diplom anerkannt.

Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)

Die Phytotherapie nutzt pflanzliche Heilmittel zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten. In der Schweiz hat die Pflanzenheilkunde eine lange Tradition – viele bekannte Hausmittel basieren auf Phytotherapie. Bei ärztlicher Durchführung wird sie von der Grundversicherung übernommen. Bekannte Anwendungen sind Johanniskraut bei leichten Depressionen, Baldrian bei Schlafstörungen und Echinacea zur Immunstärkung.

So finden Sie die richtige Versicherung für Alternativmedizin

Die Wahl der passenden Versicherung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Hier eine Entscheidungshilfe:

Häufige Fragen

Wenn Sie zu einem nicht-ärztlichen Therapeuten gehen: Ja. Wenn ein Arzt mit Fähigkeitsausweis behandelt, zahlt die Grundversicherung die 5 anerkannten Methoden. Nutzen Sie regelmässig Alternativmedizin, lohnt sich eine Zusatzversicherung in den meisten Fällen finanziell.

Prüfen Sie beim EMR (emr.ch) oder ASCA (asca.ch), ob der Therapeut registriert ist. Oder nutzen Sie die Therapeutensuche Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie den Therapeuten vor der ersten Sitzung direkt, bei welchen Registern er angemeldet ist.

Für die Grundversicherung: Der Arzt behandelt selbst, eine separate Verordnung ist nicht nötig. Für Zusatzversicherungen: Meist keine ärztliche Verordnung erforderlich, aber prüfen Sie Ihre Police – manche Kassen verlangen bei bestimmten Therapien eine Empfehlung.

Ja, Zusatzversicherungen können in der Regel per Vertragsende (oft 31. Dezember) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Beachten Sie aber: Beim neuen Anbieter müssen Sie erneut einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und können allenfalls abgelehnt werden.

Wenn die Kräuter Teil einer ärztlichen TCM-Behandlung sind: teilweise über die Grundversicherung. Selbstgekaufte Produkte aus der Apotheke werden meist nicht erstattet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen jedoch Kosten für verordnete pflanzliche Arzneimittel.

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