Häufig gestellte Fragen zur Krankenkasse Schweiz

20 Fragen verständlich beantwortet · Letzte Aktualisierung: Oktober 2025

Allgemeine Fragen

Ja. Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss eine Grundversicherung (OKP) abschliessen. Neugeborene müssen innerhalb von 3 Monaten versichert werden, Neuzuzüger innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in die Schweiz.

Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene beträgt 2026 rund CHF 378 pro Monat. Je nach Kanton, Franchise und Versicherungsmodell kann sie zwischen CHF 200 und CHF 600 liegen. Kinder zahlen im Durchschnitt CHF 105/Monat.

In der Grundversicherung: Ja. Alle Kassen bieten exakt die gleichen Leistungen, die im KVG vorgeschrieben sind. Nur die Prämien unterscheiden sich. Bei Zusatzversicherungen variieren die Leistungen je nach Anbieter und Produkt.

Krankenkasse wechseln

Die Grundversicherung kann per 31. Dezember gewechselt werden. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eintreffen. Mehr zum Wechsel →

In der Grundversicherung: Nein. Es besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Bei Zusatzversicherungen können Kassen Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen.

Sie benötigen lediglich: 1) Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, 2) Kündigungsschreiben an die alte Kasse (per Einschreiben). Kein Gesundheitsfragebogen nötig. Komplette Anleitung →

Nur in Ausnahmefällen: Bei einer Prämienerhöhung, bei Umzug in einen anderen Kanton, oder bei Änderung des Versicherungsmodells auf das ordentliche Modell per Mitte Jahr (30. Juni).

Franchise & Kosten

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse zahlt. Mehr zur Franchise →

Wenn Sie selten zum Arzt gehen: CHF 2'500. Bei regelmässigen Arztbesuchen: CHF 300. Detaillierter Vergleich mit Rechenbeispiel →

Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kosten über der Franchise, maximal CHF 700/Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Bei bestimmten Medikamenten gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 20%.

Ja. Krankenkassenprämien können bei der Steuererklärung als Versicherungsabzug geltend gemacht werden. Der maximale Abzug variiert nach Kanton und Ihrer Steuersituation.

Leistungen

Grundsätzlich nein. Zahnbehandlungen sind nur gedeckt bei: Unfällen, schweren Erkrankungen des Kausystems, oder wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Für reguläre Zahnpflege brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung.

Die Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen in EU/EFTA-Ländern ab (maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons). Ausserhalb der EU ist der Schutz minimal. Für Reisen empfiehlt sich eine Ausland-Zusatzversicherung.

In der Grundversicherung: Nur für Kinder (CHF 180/Jahr). Erwachsene benötigen eine ambulante Zusatzversicherung für Brillen-Beiträge (typisch CHF 150–300 alle 1–3 Jahre).

Prämienverbilligung

Das hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen, Kanton und Familiensituation ab. In manchen Kantonen wird der Anspruch automatisch geprüft, in anderen müssen Sie einen Antrag stellen. Alle Details zur Prämienverbilligung →

In Kantonen mit automatischer Prüfung (z.B. Zürich, Genf) erhalten Sie eine Mitteilung. In anderen Kantonen müssen Sie einen Antrag bei der Gemeinde oder dem Kanton einreichen. Zur Anleitung →

Spezielle Situationen

Sie haben 3 Monate ab Einreise Zeit, eine Grundversicherung abzuschliessen. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag der Einreise. Vergleichen Sie die Prämien, bevor Sie sich entscheiden.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt für alle Mutterschaftsleistungen. Die Geburt, Vorsorge und Nachsorge sind vollständig gedeckt.

Bei einem Kantonswechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Prämien können sich erheblich ändern – vergleichen Sie unbedingt die Kassen am neuen Wohnort.

Die Krankenkasse mahnt Sie und kann Sie nach erfolgloser Betreibung auf eine schwarze Liste setzen (je nach Kanton). In diesem Fall werden nur noch Notfallbehandlungen vergütet. Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrer Kasse oder beantragen Sie Prämienverbilligung.

Noch Fragen?

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