Prämienverbilligung (IPV) Schweiz 2026 – Haben Sie Anspruch?

Letzte Aktualisierung: Oktober 2025 · 8 Min. Lesezeit
Schweizer Familie profitiert von Prämienverbilligung

Was ist die Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss an die Krankenkassenprämien. Sie soll sicherstellen, dass Personen mit bescheidenem Einkommen die Grundversicherungsprämien bezahlen können.

Die Prämienverbilligung wird von den Kantonen organisiert. Daher gelten in jedem Kanton andere Einkommensgrenzen und Beträge.

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Grundsätzlich haben folgende Personen Anspruch:

Die genauen Einkommensgrenzen variieren stark nach Kanton.

Einkommensgrenzen ausgewählter Kantone (Richtwerte 2026)

KantonEinzelpersonEhepaarFamilie (2 Kinder)Beantragung
Zürichbis CHF 54'000bis CHF 72'000bis CHF 90'000Automatisch geprüft
Bernbis CHF 42'000bis CHF 58'000bis CHF 75'000Antrag nötig
Luzernbis CHF 45'000bis CHF 60'000bis CHF 78'000Antrag nötig
Basel-Stadtbis CHF 50'000bis CHF 68'000bis CHF 85'000Automatisch geprüft
St. Gallenbis CHF 40'000bis CHF 55'000bis CHF 72'000Antrag nötig
Aargaubis CHF 48'000bis CHF 65'000bis CHF 82'000Antrag nötig
Genfbis CHF 52'000bis CHF 70'000bis CHF 88'000Automatisch geprüft
Waadtbis CHF 48'000bis CHF 64'000bis CHF 80'000Antrag nötig

Richtwerte – die genauen Beträge hängen vom steuerbaren Einkommen und Vermögen ab. Prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Kanton.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?

Das Verfahren unterscheidet sich je nach Kanton:

Automatische Prüfung (z.B. Zürich, Basel-Stadt, Genf)

In einigen Kantonen wird Ihr Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten geprüft. Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Sie anspruchsberechtigt sind.

Antragstellung nötig (z.B. Bern, Luzern, St. Gallen)

  1. Antragsformular beim Kanton oder der Gemeinde beziehen
  2. Formular ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen
  3. Entscheid abwarten (meist innerhalb weniger Wochen)
  4. Bei Bewilligung wird der Zuschuss direkt an die Krankenkasse überwiesen
Wichtig: Verpassen Sie die Antragsfrist nicht! In vielen Kantonen ist eine rückwirkende Beantragung nur eingeschränkt möglich.

Wie viel Prämienverbilligung erhalte ich?

Die Höhe der Prämienverbilligung hängt ab von:

Die Verbilligung kann von wenigen hundert bis über CHF 4'000 pro Jahr betragen. In manchen Fällen wird die gesamte Prämie übernommen.

Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln und gleichzeitig Prämienverbilligung beziehen:

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