Prämienverbilligung (IPV) Schweiz 2026 – Haben Sie Anspruch?
Was ist die Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss an die Krankenkassenprämien. Sie soll sicherstellen, dass Personen mit bescheidenem Einkommen die Grundversicherungsprämien bezahlen können.
Die Prämienverbilligung wird von den Kantonen organisiert. Daher gelten in jedem Kanton andere Einkommensgrenzen und Beträge.
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Grundsätzlich haben folgende Personen Anspruch:
- Personen und Familien mit bescheidenem Einkommen
- Empfänger von Ergänzungsleistungen (automatisch)
- Empfänger von Sozialhilfe (automatisch)
- Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung aus bescheidenen Verhältnissen
Die genauen Einkommensgrenzen variieren stark nach Kanton.
Einkommensgrenzen ausgewählter Kantone (Richtwerte 2026)
| Kanton | Einzelperson | Ehepaar | Familie (2 Kinder) | Beantragung |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | bis CHF 54'000 | bis CHF 72'000 | bis CHF 90'000 | Automatisch geprüft |
| Bern | bis CHF 42'000 | bis CHF 58'000 | bis CHF 75'000 | Antrag nötig |
| Luzern | bis CHF 45'000 | bis CHF 60'000 | bis CHF 78'000 | Antrag nötig |
| Basel-Stadt | bis CHF 50'000 | bis CHF 68'000 | bis CHF 85'000 | Automatisch geprüft |
| St. Gallen | bis CHF 40'000 | bis CHF 55'000 | bis CHF 72'000 | Antrag nötig |
| Aargau | bis CHF 48'000 | bis CHF 65'000 | bis CHF 82'000 | Antrag nötig |
| Genf | bis CHF 52'000 | bis CHF 70'000 | bis CHF 88'000 | Automatisch geprüft |
| Waadt | bis CHF 48'000 | bis CHF 64'000 | bis CHF 80'000 | Antrag nötig |
Richtwerte – die genauen Beträge hängen vom steuerbaren Einkommen und Vermögen ab. Prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Kanton.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Kanton:
Automatische Prüfung (z.B. Zürich, Basel-Stadt, Genf)
In einigen Kantonen wird Ihr Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten geprüft. Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Sie anspruchsberechtigt sind.
Antragstellung nötig (z.B. Bern, Luzern, St. Gallen)
- Antragsformular beim Kanton oder der Gemeinde beziehen
- Formular ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen
- Entscheid abwarten (meist innerhalb weniger Wochen)
- Bei Bewilligung wird der Zuschuss direkt an die Krankenkasse überwiesen
Wichtig: Verpassen Sie die Antragsfrist nicht! In vielen Kantonen ist eine rückwirkende Beantragung nur eingeschränkt möglich.
Wie viel Prämienverbilligung erhalte ich?
Die Höhe der Prämienverbilligung hängt ab von:
- Ihrem steuerbaren Einkommen
- Ihrem Vermögen
- Ihrer Familiensituation (Einzelperson, Paar, mit Kindern)
- Ihrem Wohnkanton
Die Verbilligung kann von wenigen hundert bis über CHF 4'000 pro Jahr betragen. In manchen Fällen wird die gesamte Prämie übernommen.
Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln und gleichzeitig Prämienverbilligung beziehen:
- Die Prämienverbilligung bleibt bestehen – sie ist nicht an eine bestimmte Kasse gebunden
- Informieren Sie Ihren Kanton über den Kassenwechsel
- Ein Wechsel zur günstigeren Kasse kann Ihnen zusätzlich Geld sparen