In der Grundversicherung sind die Leistungen bei jeder Kasse identisch. Trotzdem zahlen viele Versicherte mehrere hundert Franken pro Jahr zu viel. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihre Krankenkasse in wenigen Schritten wechseln, welche Fristen gelten und erhalten eine kostenlose Kündigungsvorlage zum Kopieren.
Jedes Jahr steigen die Krankenkassenprämien in der Schweiz. Gleichzeitig bleiben die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen gleich. Ein Wechsel ist daher risikolos und kann Ihr Haushaltsbudget spürbar entlasten.
Die Prämienunterschiede zwischen den Krankenkassen sind enorm. Je nach Wohnort, Alter und Franchise betragen sie bis zu CHF 4'000 im Jahr. Dieses Geld bleibt in Ihrer Tasche, wenn Sie die günstigere Kasse wählen, ohne auf eine einzige Leistung verzichten zu müssen.
In der obligatorischen Grundversicherung (KVG) darf keine Krankenkasse Sie ablehnen. Egal wie alt Sie sind, welche Vorerkrankungen bestehen oder wie oft Sie zum Arzt gehen: Die neue Kasse muss Sie aufnehmen. Der Wechsel ist also völlig risikolos.
Der gesamte Wechselprozess ist unkompliziert. Prämien vergleichen, neue Kasse beantragen, alte Kasse kündigen. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung und der fertigen Kündigungsvorlage dauert der Wechsel keine fünf Minuten aktive Arbeitszeit.
In der Schweiz gibt es zwei ordentliche Kündigungstermine für die Grundversicherung sowie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die wichtigste Frist ist der 30. November für einen Wechsel auf den 1. Januar des Folgejahres.
Frist: 30. November
Dies ist der Haupttermin, den die meisten Versicherten nutzen. Die Kündigung muss bis spätestens am 30. November bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingegangen sein. Ab dem 1. Januar des Folgejahres sind Sie dann bei der neuen Kasse versichert. Diese Frist gilt für alle Franchisestufen und alle Versicherungsmodelle.
Entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Krankenkasse, nicht das Absendedatum. Senden Sie die Kündigung daher rechtzeitig per Einschreiben, idealerweise Anfang November.
Frist: 31. März
Seit 1996 besteht ein zweiter Kündigungstermin: der 30. Juni. Die Kündigung muss bis zum 31. März eingehen. Dieser Termin gilt allerdings nur für Versicherte mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 (Erwachsene) bzw. CHF 0 (Kinder). Wer eine Wahlfranchise von CHF 500 bis CHF 2'500 hat, kann diesen Termin nicht nutzen.
Tipp: Falls Sie die November-Frist verpasst haben, können Sie Ihre Franchise zunächst auf CHF 300 ändern und dann zum 30. Juni wechseln.
Frist: innerhalb eines Monats
Wenn Ihre Krankenkasse die Prämien für das neue Jahr erhöht, erhalten Sie im Herbst das offizielle Mitteilungsschreiben. Ab Erhalt dieses Schreibens haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht: Sie können die Kündigung per 31. Dezember einreichen, auch wenn die reguläre Frist schon knapp wird. Das Kündigungsrecht besteht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Prämienanpassung.
Auch bei einer Tarifänderung (z. B. Erhöhung des Taxpunktwerts) steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
⚠ Achtung: Das Datum des Eingangs bei der Krankenkasse zählt, nicht das Poststempeldatum. Versenden Sie Ihre Kündigung deshalb spätestens eine Woche vor Ablauf der Frist per Einschreiben. So haben Sie den Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig aufgegeben wurde.
| Kündigungstermin | Frist für Kündigung | Gilt für | Neue Versicherung ab |
|---|---|---|---|
| 31. Dezember | 30. November | Alle Franchisestufen | 1. Januar |
| 30. Juni | 31. März | Nur Franchise CHF 300 | 1. Juli |
| 31. Dezember (ausserordentlich) | 30 Tage nach Prämienerhöhung | Alle bei Prämienerhöhung | 1. Januar |
Der Wechsel der Grundversicherung ist unkomplizierter, als viele denken. Befolgen Sie diese fünf Schritte und Sie sind in wenigen Minuten fertig.
Nutzen Sie einen unabhängigen Prämienrechner, um die günstigste Krankenkasse für Ihren Wohnort zu finden. Geben Sie Ihren Kanton, Ihre Gemeinde, Ihr Geburtsjahr und Ihre gewünschte Franchise ein. Vergleichen Sie auch alternative Versicherungsmodelle wie HMO, Hausarztmodell oder Telmed. Diese bieten dieselben Leistungen wie das Standardmodell, kosten aber 10 bis 25 Prozent weniger.
Achten Sie nicht nur auf den Preis: Prüfen Sie, ob das gewünschte Modell in Ihrer Region verfügbar ist und ob Ihr Hausarzt zum Netzwerk der neuen Kasse gehört, falls Sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell wählen.
Haben Sie sich für eine neue Kasse entschieden, stellen Sie einen Aufnahmeantrag. Dies ist bei den meisten Krankenkassen direkt online möglich, alternativ telefonisch oder per Post. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten, die gewünschte Franchise und das Versicherungsmodell an. Vergessen Sie nicht, den gewünschten Wechseltermin (1. Januar oder 1. Juli) anzugeben.
In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Die neue Kasse darf Ihren Antrag nicht ablehnen, egal wie Ihr Gesundheitszustand ist.
Die neue Krankenkasse sendet Ihnen innerhalb weniger Tage eine schriftliche Aufnahmebestätigung zu. Dieses Dokument ist wichtig, denn es garantiert Ihnen, dass der Versicherungsschutz bei der neuen Kasse ab dem Wechseldatum besteht. Bewahren Sie die Bestätigung sorgfältig auf.
Wichtig: Kündigen Sie Ihre alte Krankenkasse erst, nachdem Sie die Aufnahmebestätigung erhalten haben. So stellen Sie sicher, dass Sie zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherungsschutz dastehen.
Senden Sie die Kündigung Ihrer bisherigen Grundversicherung per Einschreiben an Ihre aktuelle Krankenkasse. Das Einschreiben dient als Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig und nachweisbar zugestellt wurde. Legen Sie der Kündigung eine Kopie der Aufnahmebestätigung der neuen Kasse bei.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. November (für Wechsel per 1.1.) bzw. 31. März (für Wechsel per 1.7.) bei der alten Kasse eingehen. Nutzen Sie die Kündigungsvorlage weiter unten auf dieser Seite.
Sobald der Wechseltermin erreicht ist, sind Sie automatisch bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert. Sie erhalten eine neue Versichertenkarte und alle künftigen Leistungen werden über die neue Kasse abgerechnet. Ihre bisherige Kasse stellt Ihnen noch allfällige offene Rechnungen und den Selbstbehalt für das vergangene Jahr zu.
Falls Sie sich in laufender Behandlung befinden, läuft diese nahtlos weiter. Die neue Kasse übernimmt die Kosten nach den gleichen Bedingungen wie die alte, da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen identisch sind.
💡 Tipp: Starten Sie den Wechselprozess frühzeitig, am besten Anfang Oktober. So haben Sie genügend Zeit zum Vergleichen und die Aufnahmebestätigung trifft rechtzeitig ein, bevor Sie die Kündigung bis Ende November versenden müssen.
Kopieren Sie die folgende Vorlage und passen Sie die markierten Stellen an Ihre persönlichen Angaben an. Senden Sie den Brief per Einschreiben an Ihre aktuelle Krankenkasse.
[Ihr Vorname und Nachname]
[Ihre Strasse und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Name Ihrer Krankenkasse]
[Adresse der Krankenkasse]
[PLZ und Ort der Krankenkasse]
[Ort], [Datum]
Kündigung der Grundversicherung (OKP) per [31. Dezember 2026 / 30. Juni 2027]
Versichertennummer: [Ihre Versichertennummer]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine obligatorische Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung nach KVG) fristgerecht per [31. Dezember 2026 / 30. Juni 2027].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und die Beendigung des Versicherungsvertrages schriftlich.
Die Aufnahmebestätigung meiner neuen Krankenkasse liegt diesem Schreiben bei.
Freundliche Grüsse
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Vorname und Nachname]
Beilage: Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse
⚠ Wichtig: Senden Sie die Kündigung immer per Einschreiben (A-Post Plus oder eingeschriebener Brief). So haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung. Bei einer normalen Briefsendung kann die Kasse den Erhalt bestreiten.
💡 Gut zu wissen: Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung werden separat gekündigt. Wenn Sie nur die Grundversicherung wechseln wollen, betrifft die Kündigung nur die KVG-Police. Ihre Zusatzversicherung (VVG) bleibt bei der bisherigen Kasse bestehen. Beachten Sie jedoch, dass einige Kassen bei Abgang der Grundversicherung auch die Zusatzversicherung kündigen.
Gehen Sie diese Punkte der Reihe nach durch, damit beim Wechsel nichts schiefgeht:
Nein, in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Jede in der Schweiz zugelassene Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder bestehenden Vorerkrankungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Risikozuschlag. Anders verhält es sich bei Zusatzversicherungen (VVG): Hier dürfen Kassen Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Nein, ein sofortiger Wechsel der Grundversicherung ist nicht möglich. Es gelten die ordentlichen Kündigungstermine per 31. Dezember (Frist 30. November) und per 30. Juni (Frist 31. März, nur Franchise CHF 300). Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht nur bei einer Prämienerhöhung oder Tarifänderung, aber auch dann erst auf den nächstmöglichen Termin. Eine Ausnahme gilt bei Wohnortswechsel in eine andere Prämienregion: Hier können Sie unter Umständen schneller wechseln.
Laufende Behandlungen gehen nahtlos weiter. Da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gesetzlich identisch sind, ändert sich für Sie als Patient nichts. Arztbesuche, Medikamente und Therapien werden von der neuen Kasse weiterhin nach denselben Regeln übernommen. Rechnungen, die vor dem Wechseldatum entstanden sind, werden noch von der alten Kasse abgerechnet. Rechnungen nach dem Wechseldatum übernimmt die neue Kasse. Informieren Sie Ihren Arzt und Ihre Apotheke über die neue Versichertenkarte.
Ja, in den allermeisten Fällen lohnt sich ein Vergleich. Die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und der günstigsten Krankenkasse betragen je nach Wohnort und Franchise mehrere tausend Franken pro Jahr. Da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen identisch sind, gibt es keinen sachlichen Grund, mehr zu bezahlen als nötig. Besonders nach Prämienerhöhungen lohnt sich ein Vergleich, weil sich die Rangfolge der günstigsten Kassen von Jahr zu Jahr verändert. Die Kasse, die letztes Jahr am günstigsten war, muss es 2026 nicht mehr sein.
Bei einem Umzug in eine andere Prämienregion haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Grundversicherung per Ende des Monats kündigen, in dem der Umzug stattfindet, sofern Sie die Kündigung mindestens einen Monat im Voraus einreichen. Wichtig: Dieses Recht besteht nur, wenn sich Ihre Prämienregion ändert, nicht bei jedem Umzug. Innerhalb derselben Prämienregion gelten die regulären Kündigungsfristen. Prüfen Sie auf der Website des BAG, ob Ihr neuer und alter Wohnort in unterschiedlichen Prämienregionen liegen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine schriftliche Kündigung. Ein Einschreiben ist nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen. Nur mit einem Einschreiben oder einer A-Post-Plus-Sendung haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Bei einem normalen Brief könnte die Kasse behaupten, die Kündigung nicht oder verspätet erhalten zu haben. Die paar Franken für das Einschreiben sind gut investiert, um den Wechsel abzusichern.
Der Wechsel der Grundversicherung ist komplett kostenlos. Es fallen keine Gebühren, Bearbeitungskosten oder Vermittlungsprovisionen an. Die einzigen Kosten sind das Porto für das Einschreiben der Kündigung (ca. CHF 5 bis CHF 7). Angesichts der möglichen Ersparnis von mehreren hundert bis tausend Franken pro Jahr ist dies eine verschwindend geringe Investition.
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