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Was ist die Grundversicherung?

Die Grundversicherung (auch obligatorische Krankenpflegeversicherung oder OKP genannt) bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Sie ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Jede Person muss sich innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt bei einer zugelassenen Krankenkasse versichern.

Das Besondere an der Grundversicherung: Alle Krankenkassen müssen dieselben Leistungen anbieten. Der Leistungskatalog wird vom Bund festgelegt und ist für jede zugelassene Kasse verbindlich. Was sich jedoch stark unterscheidet, sind die Prämien. Je nach Wohnort, Versicherungsmodell und Franchise kann die Prämie bei derselben Deckung um mehrere hundert Franken pro Monat variieren.

💡 Gut zu wissen: In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Keine Krankenkasse darf Ihren Antrag ablehnen, egal wie alt Sie sind oder welche Vorerkrankungen Sie haben. Diese Pflicht gilt ausschliesslich für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen.

Die 3-Monats-Regel für Neuzuzüger

Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert drei Monaten nach Anmeldung bei der Gemeinde für die Grundversicherung anmelden. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Datum der Wohnsitznahme. Wer die Frist verpasst, riskiert Nachzahlungen und einen Zuschlag auf die Prämie. Für Neugeborene gelten ebenfalls drei Monate ab Geburtsdatum.

Was deckt die Grundversicherung ab?

Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist umfassend und deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Hier finden Sie die vollständige Übersicht aller gedeckten Leistungen:

  • Ärztliche Behandlungen: Konsultationen, Untersuchungen und Behandlungen bei zugelassenen Ärzten und Ärztinnen, einschliesslich Spezialisten mit ärztlicher Überweisung
  • Spitalaufenthalte: Stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton (bei medizinischer Notwendigkeit auch ausserkantonal)
  • Medikamente: Von der Swissmedic zugelassene und auf der Spezialitätenliste aufgeführte Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung
  • Physiotherapie: Auf ärztliche Verordnung, 9 Sitzungen pro Verordnung bei einem zugelassenen Physiotherapeuten
  • Schwangerschaft und Geburt: Sämtliche Kosten für Vorsorge, Geburt und Nachsorge werden vollständig übernommen, ohne Franchise und ohne Selbstbehalt
  • Psychotherapie: Auf ärztliche Anordnung bei zugelassenen Psychotherapeuten (seit dem Anordnungsmodell 2022)
  • Vorsorgeuntersuchungen: Bestimmte Vorsorge-Checks und Impfungen gemäss Bundesempfehlung (z.B. gynäkologische Vorsorge, Mammografie ab 50)
  • Notfalltransporte: 50% der Kosten für Rettung und Bergung, bis maximal CHF 5'000 pro Kalenderjahr (Rettung) bzw. CHF 5'000 (Bergung)
  • Laboranalysen: Von der Analysenliste erfasste Laboruntersuchungen auf ärztliche Anordnung
  • Rehabilitation: Stationäre Rehabilitation in einer zugelassenen Einrichtung auf ärztliche Verordnung
  • Pflegeleistungen: Spitex-Leistungen und Beiträge an Aufenthalte in Pflegeheimen
  • Hilfsmittel: Bestimmte Hilfsmittel wie Gehstöcke, Rollstühle oder Hörgeräte gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Was ist NICHT von der Grundversicherung gedeckt?

Trotz des breiten Leistungskatalogs gibt es einige wichtige Bereiche, die nicht oder nur eingeschränkt von der Grundversicherung übernommen werden:

  • Zahnbehandlungen: Reguläre Zahnarztbesuche, Füllungen, Zahnkorrekturen und professionelle Zahnreinigungen sind nicht gedeckt
  • Brillen und Kontaktlinsen (Erwachsene): Ab 18 Jahren keine Leistungen für Sehhilfen aus der Grundversicherung
  • Halbprivat- und Privatabteilung: Nur die allgemeine Abteilung ist gedeckt; für Einbettzimmer oder freie Arztwahl im Spital brauchen Sie eine Zusatzversicherung
  • Komplementärmedizin (teilweise): Nur fünf Methoden sind gedeckt (Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin) und nur wenn sie von einem Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden
  • Schönheitsoperationen: Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit
  • Fitness und Wellness: Mitgliedschaften, Kuren ohne ärztliche Verordnung

💡 Tipp: Viele dieser Lücken lassen sich mit einer passenden Zusatzversicherung schliessen. Prüfen Sie insbesondere eine Zahnzusatzversicherung und eine Komplementärmedizin-Deckung.

Häufige Fragen zu einzelnen Leistungen

Zu bestimmten Leistungsbereichen erhalten wir besonders häufig Anfragen. Hier die ausführlichen Antworten:

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Grundsätzlich deckt die Grundversicherung keine regulären Zahnbehandlungen. Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmefälle, in denen die Kasse zahlt:

  • Schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems (z.B. Tumore, Zysten)
  • Zahnbehandlungen als Folge eines Unfalls (sofern keine Unfallversicherung zuständig ist)
  • Zahnbehandlungen bei anerkannten Geburtsgebrechen
  • Schwere Allgemeinerkrankungen, die eine Zahnbehandlung erfordern (z.B. vor Herzklappen-OP)

Für alle anderen Zahnbehandlungen empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, idealerweise im Kindesalter, da dann keine Gesundheitsprüfung nötig ist.

Was zahlt die Krankenkasse bei Brille und Kontaktlinsen?

Die Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfen sind stark eingeschränkt:

Altersgruppe Leistung Grundversicherung Hinweis
Kinder & Jugendliche (bis 18 Jahre) CHF 180 pro Jahr Für Brillengläser oder Kontaktlinsen, ärztliche Verordnung nötig
Erwachsene (ab 18 Jahre) Keine Leistungen Weder Brillen noch Kontaktlinsen sind gedeckt

Erwachsene, die regelmässig neue Brillen oder Kontaktlinsen benötigen, sollten eine ambulante Zusatzversicherung prüfen. Viele Kassen übernehmen dort CHF 150 bis CHF 300 alle drei Jahre.

Was zahlt die Krankenkasse bei Physiotherapie?

Physiotherapie wird von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es gelten folgende Regeln:

  • 9 Sitzungen pro Verordnung werden von der Grundversicherung gedeckt
  • Bei Bedarf kann der Arzt eine Folgeverordnung für weitere 9 Sitzungen ausstellen
  • Über 36 Sitzungen hinaus ist ein Bericht des Physiotherapeuten an den Versicherer nötig
  • Die Behandlung muss bei einem zugelassenen Physiotherapeuten erfolgen

Es gelten Franchise und Selbstbehalt (10%). Bei einer Franchise von CHF 300 und Kosten von ca. CHF 100 pro Sitzung zahlen Sie bei der ersten Verordnung im Jahr einen Teil der Kosten selbst, bis Ihre Franchise erreicht ist.

Was zahlt die Krankenkasse bei Psychotherapie?

Seit Einführung des Anordnungsmodells im Jahr 2022 hat sich die Situation für Psychotherapie deutlich verbessert:

  • Psychotherapie wird auf ärztliche Anordnung von der Grundversicherung übernommen
  • Die Behandlung kann bei zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfolgen (nicht nur bei Psychiatern)
  • Die ersten 30 Sitzungen werden ohne weitere Genehmigung gedeckt
  • Ab der 31. Sitzung ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich
  • Für die Kostengutsprache muss der behandelnde Therapeut einen Antrag mit Therapiebericht einreichen

Es gelten die normalen Kostenbeteiligungsregeln: Franchise plus 10% Selbstbehalt. In Krisensituationen können bis zu 10 Sitzungen auch ohne vorgängige ärztliche Anordnung erfolgen, müssen aber nachträglich angeordnet werden.

Schwangerschaft und Geburt: Umfassend gedeckt

Schwangerschaft und Mutterschaft geniessen in der Grundversicherung einen besonderen Schutz. Sämtliche Kosten werden übernommen, und zwar ohne Franchise und ohne Selbstbehalt:

  • Alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft (inkl. zwei Ultraschall-Untersuchungen)
  • Geburt im Spital, Geburtshaus oder zu Hause mit Hebamme
  • Nachsorge durch die Hebamme (Hausbesuche)
  • Stillberatung (drei Sitzungen bei einer zugelassenen Stillberaterin)
  • Beitrag an Geburtsvorbereitungskurs (CHF 150)

Die Franchisenbefreiung gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit fallen auch für andere Behandlungen keine Franchise und kein Selbstbehalt an.

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung

Auch wenn die Grundversicherung umfassende Leistungen bietet, müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Kostenbeteiligung besteht aus drei Elementen:

💰

Franchise

Der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2'500 (Erwachsene). Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.

📈

Selbstbehalt (10%)

Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie 10% der Kosten selbst, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Bei Kindern beträgt der maximale Selbstbehalt CHF 350.

🏧

Spitalkostenbeitrag

Bei stationären Spitalaufenthalten zahlen Erwachsene zusätzlich CHF 15 pro Tag. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25) sind befreit.

Kostenelement Erwachsene Kinder (bis 18)
Franchise (wählbar) CHF 300 - 2'500 CHF 0 - 600
Selbstbehalt 10%, max. CHF 700/Jahr 10%, max. CHF 350/Jahr
Spitalkostenbeitrag CHF 15/Tag Entfällt
Maximale Eigenkosten (ohne Prämie) CHF 3'200/Jahr CHF 950/Jahr

Warum lohnt sich ein Vergleich der Grundversicherung?

Da alle Krankenkassen in der Grundversicherung exakt dieselben Leistungen bieten, ist der einzige relevante Unterschied die Prämie. Und diese variiert enorm. Je nach Kanton, Versicherungsmodell und gewählter Franchise können die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse über CHF 400 pro Monat betragen.

Ein jährlicher Vergleich lohnt sich aus mehreren Gründen:

💰

Identische Leistungen

Der Leistungskatalog ist gesetzlich vorgeschrieben. Egal ob Ihre Prämie CHF 250 oder CHF 500 pro Monat beträgt, Sie erhalten dieselben Leistungen. Ein Wechsel zur günstigeren Kasse ist deshalb risikofrei.

🔒

Aufnahmepflicht

Jede Krankenkasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen. Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartefristen, keine Ablehnung. Sie können jedes Jahr bedenkenlos zur günstigsten Kasse wechseln.

📈

Jährlich steigende Prämien

Die Krankenkassenprämien steigen fast jedes Jahr. 2026 betrug der durchschnittliche Anstieg 6.5%. Wer nicht regelmässig vergleicht, zahlt Jahr für Jahr mehr als nötig.

💡 Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Kanton Zürich kann durch einen Wechsel zur günstigsten Krankenkasse bis zu CHF 6'000 pro Jahr sparen, bei exakt denselben Leistungen. Über fünf Jahre sind das CHF 30'000.

Häufige Fragen zur Grundversicherung

Die Grundversicherung deckt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen: bei schweren Erkrankungen des Kausystems, bei Unfallfolgen oder wenn ein Geburtsgebrechen vorliegt. Reguläre Kontrollen, Füllungen, Zahnkorrekturen und professionelle Zahnreinigungen sind nicht gedeckt. Für reguläre Zahnbehandlungen empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten CHF 180 pro Jahr für Brillengläser oder Kontaktlinsen auf ärztliche Verordnung. Erwachsene erhalten aus der Grundversicherung keine Leistungen für Sehhilfen. Eine ambulante Zusatzversicherung kann diese Lücke schliessen.

Pro ärztliche Verordnung werden 9 Sitzungen übernommen. Bei Bedarf kann der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Ab 36 Sitzungen insgesamt muss der Physiotherapeut dem Versicherer einen Bericht vorlegen. Es gelten die üblichen Kostenbeteiligungsregeln (Franchise plus 10% Selbstbehalt).

Ja, seit dem Anordnungsmodell 2022. Psychotherapie wird auf ärztliche Anordnung bei zugelassenen Psychotherapeuten von der Grundversicherung übernommen. Die ersten 30 Sitzungen werden ohne Kostengutsprache gedeckt. Ab der 31. Sitzung muss die Krankenkasse vorgängig eine Kostengutsprache erteilen.

Ja, die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Neuzuzüger müssen sich innerhalb von drei Monaten versichern. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, wird von der Gemeinde einer Krankenkasse zugewiesen und muss mit einem Prämienzuschlag rechnen.

Genau deshalb. Da jede Krankenkasse in der Grundversicherung exakt die gleichen Leistungen bieten muss, macht es keinen Sinn, für dieselbe Deckung mehr zu bezahlen. Die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und günstigsten Kasse betragen oft über CHF 200 pro Monat. Ein Vergleich spart Ihnen bares Geld, ohne dass Sie auf irgendetwas verzichten müssen.

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