Alles zur obligatorischen Krankenkasse: Was ist gedeckt, was nicht, und warum sich ein Vergleich trotzdem lohnt.
Die Grundversicherung (auch obligatorische Krankenpflegeversicherung oder OKP genannt) bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Sie ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Jede Person muss sich innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt bei einer zugelassenen Krankenkasse versichern.
Das Besondere an der Grundversicherung: Alle Krankenkassen müssen dieselben Leistungen anbieten. Der Leistungskatalog wird vom Bund festgelegt und ist für jede zugelassene Kasse verbindlich. Was sich jedoch stark unterscheidet, sind die Prämien. Je nach Wohnort, Versicherungsmodell und Franchise kann die Prämie bei derselben Deckung um mehrere hundert Franken pro Monat variieren.
💡 Gut zu wissen: In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Keine Krankenkasse darf Ihren Antrag ablehnen, egal wie alt Sie sind oder welche Vorerkrankungen Sie haben. Diese Pflicht gilt ausschliesslich für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen.
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert drei Monaten nach Anmeldung bei der Gemeinde für die Grundversicherung anmelden. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Datum der Wohnsitznahme. Wer die Frist verpasst, riskiert Nachzahlungen und einen Zuschlag auf die Prämie. Für Neugeborene gelten ebenfalls drei Monate ab Geburtsdatum.
Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist umfassend und deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Hier finden Sie die vollständige Übersicht aller gedeckten Leistungen:
Trotz des breiten Leistungskatalogs gibt es einige wichtige Bereiche, die nicht oder nur eingeschränkt von der Grundversicherung übernommen werden:
💡 Tipp: Viele dieser Lücken lassen sich mit einer passenden Zusatzversicherung schliessen. Prüfen Sie insbesondere eine Zahnzusatzversicherung und eine Komplementärmedizin-Deckung.
Zu bestimmten Leistungsbereichen erhalten wir besonders häufig Anfragen. Hier die ausführlichen Antworten:
Grundsätzlich deckt die Grundversicherung keine regulären Zahnbehandlungen. Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmefälle, in denen die Kasse zahlt:
Für alle anderen Zahnbehandlungen empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, idealerweise im Kindesalter, da dann keine Gesundheitsprüfung nötig ist.
Die Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfen sind stark eingeschränkt:
| Altersgruppe | Leistung Grundversicherung | Hinweis |
|---|---|---|
| Kinder & Jugendliche (bis 18 Jahre) | CHF 180 pro Jahr | Für Brillengläser oder Kontaktlinsen, ärztliche Verordnung nötig |
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | Keine Leistungen | Weder Brillen noch Kontaktlinsen sind gedeckt |
Erwachsene, die regelmässig neue Brillen oder Kontaktlinsen benötigen, sollten eine ambulante Zusatzversicherung prüfen. Viele Kassen übernehmen dort CHF 150 bis CHF 300 alle drei Jahre.
Physiotherapie wird von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es gelten folgende Regeln:
Es gelten Franchise und Selbstbehalt (10%). Bei einer Franchise von CHF 300 und Kosten von ca. CHF 100 pro Sitzung zahlen Sie bei der ersten Verordnung im Jahr einen Teil der Kosten selbst, bis Ihre Franchise erreicht ist.
Seit Einführung des Anordnungsmodells im Jahr 2022 hat sich die Situation für Psychotherapie deutlich verbessert:
Es gelten die normalen Kostenbeteiligungsregeln: Franchise plus 10% Selbstbehalt. In Krisensituationen können bis zu 10 Sitzungen auch ohne vorgängige ärztliche Anordnung erfolgen, müssen aber nachträglich angeordnet werden.
Schwangerschaft und Mutterschaft geniessen in der Grundversicherung einen besonderen Schutz. Sämtliche Kosten werden übernommen, und zwar ohne Franchise und ohne Selbstbehalt:
Die Franchisenbefreiung gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit fallen auch für andere Behandlungen keine Franchise und kein Selbstbehalt an.
Auch wenn die Grundversicherung umfassende Leistungen bietet, müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Kostenbeteiligung besteht aus drei Elementen:
Der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2'500 (Erwachsene). Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie 10% der Kosten selbst, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Bei Kindern beträgt der maximale Selbstbehalt CHF 350.
Bei stationären Spitalaufenthalten zahlen Erwachsene zusätzlich CHF 15 pro Tag. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25) sind befreit.
| Kostenelement | Erwachsene | Kinder (bis 18) |
|---|---|---|
| Franchise (wählbar) | CHF 300 - 2'500 | CHF 0 - 600 |
| Selbstbehalt | 10%, max. CHF 700/Jahr | 10%, max. CHF 350/Jahr |
| Spitalkostenbeitrag | CHF 15/Tag | Entfällt |
| Maximale Eigenkosten (ohne Prämie) | CHF 3'200/Jahr | CHF 950/Jahr |
Da alle Krankenkassen in der Grundversicherung exakt dieselben Leistungen bieten, ist der einzige relevante Unterschied die Prämie. Und diese variiert enorm. Je nach Kanton, Versicherungsmodell und gewählter Franchise können die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse über CHF 400 pro Monat betragen.
Ein jährlicher Vergleich lohnt sich aus mehreren Gründen:
Der Leistungskatalog ist gesetzlich vorgeschrieben. Egal ob Ihre Prämie CHF 250 oder CHF 500 pro Monat beträgt, Sie erhalten dieselben Leistungen. Ein Wechsel zur günstigeren Kasse ist deshalb risikofrei.
Jede Krankenkasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen. Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartefristen, keine Ablehnung. Sie können jedes Jahr bedenkenlos zur günstigsten Kasse wechseln.
Die Krankenkassenprämien steigen fast jedes Jahr. 2026 betrug der durchschnittliche Anstieg 6.5%. Wer nicht regelmässig vergleicht, zahlt Jahr für Jahr mehr als nötig.
💡 Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Kanton Zürich kann durch einen Wechsel zur günstigsten Krankenkasse bis zu CHF 6'000 pro Jahr sparen, bei exakt denselben Leistungen. Über fünf Jahre sind das CHF 30'000.
Die Grundversicherung deckt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen: bei schweren Erkrankungen des Kausystems, bei Unfallfolgen oder wenn ein Geburtsgebrechen vorliegt. Reguläre Kontrollen, Füllungen, Zahnkorrekturen und professionelle Zahnreinigungen sind nicht gedeckt. Für reguläre Zahnbehandlungen empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten CHF 180 pro Jahr für Brillengläser oder Kontaktlinsen auf ärztliche Verordnung. Erwachsene erhalten aus der Grundversicherung keine Leistungen für Sehhilfen. Eine ambulante Zusatzversicherung kann diese Lücke schliessen.
Pro ärztliche Verordnung werden 9 Sitzungen übernommen. Bei Bedarf kann der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Ab 36 Sitzungen insgesamt muss der Physiotherapeut dem Versicherer einen Bericht vorlegen. Es gelten die üblichen Kostenbeteiligungsregeln (Franchise plus 10% Selbstbehalt).
Ja, seit dem Anordnungsmodell 2022. Psychotherapie wird auf ärztliche Anordnung bei zugelassenen Psychotherapeuten von der Grundversicherung übernommen. Die ersten 30 Sitzungen werden ohne Kostengutsprache gedeckt. Ab der 31. Sitzung muss die Krankenkasse vorgängig eine Kostengutsprache erteilen.
Ja, die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Neuzuzüger müssen sich innerhalb von drei Monaten versichern. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, wird von der Gemeinde einer Krankenkasse zugewiesen und muss mit einem Prämienzuschlag rechnen.
Genau deshalb. Da jede Krankenkasse in der Grundversicherung exakt die gleichen Leistungen bieten muss, macht es keinen Sinn, für dieselbe Deckung mehr zu bezahlen. Die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und günstigsten Kasse betragen oft über CHF 200 pro Monat. Ein Vergleich spart Ihnen bares Geld, ohne dass Sie auf irgendetwas verzichten müssen.
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