Krankenkasse und Schwangerschaft – Was ist gedeckt?
Inhaltsverzeichnis
Was die Grundversicherung bei Schwangerschaft deckt
Die Grundversicherung (OKP) übernimmt gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) umfangreiche Leistungen bei Mutterschaft. Alle Krankenkassen in der Schweiz müssen diese Leistungen zwingend decken – unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind.
Folgende Leistungen sind in der Grundversicherung bei Schwangerschaft und Geburt enthalten:
- 7 Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft (inkl. 2 Ultraschall)
- Geburt – im Spital, Geburtshaus oder zu Hause mit Hebamme
- Nachsorge – eine Kontrolluntersuchung nach der Geburt
- Stillberatung – 3 Sitzungen bei einer anerkannten Stillberaterin
- Hebammenbetreuung – bis 56 Tage nach der Geburt (bei Komplikationen länger)
- Medikamente – alle ärztlich verordneten Medikamente auf der Spezialitätenliste
Zusätzliche Laboruntersuchungen und Tests
Neben den regulären Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die Grundversicherung auch verschiedene Laboruntersuchungen, die während der Schwangerschaft durchgeführt werden:
- Blutgruppenbestimmung und Rhesusfaktor-Test
- HIV-Test und Screening auf Hepatitis B
- Ersttrimester-Test (Nackenfaltenmessung und Blutuntersuchung)
- Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) – seit 2015 bei erhöhtem Risiko von der OKP gedeckt
- Gestationsdiabetes-Screening zwischen der 24. und 28. Woche
Wichtig: Der NIPT wird nur bei erhöhtem Risiko (z.B. Alter über 35 oder auffälliger Ersttrimester-Test) von der Grundversicherung übernommen. Ohne Risikofaktor müssen Sie die Kosten von rund CHF 500–900 selbst tragen.
Franchise-Befreiung ab Schwangerschaftswoche 13
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen:
- Franchise – Sie zahlen keinen Selbstbehalt für Mutterschaftsleistungen
- Selbstbehalt (10%) – Auch dieser entfällt komplett
Das gilt für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt. Andere Behandlungen (z.B. Grippe) unterliegen weiterhin der normalen Franchise.
Was bedeutet die Franchise-Befreiung konkret?
Die finanzielle Entlastung ist erheblich. Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied:
| Kostenpunkt | Ohne Befreiung (Woche 1–12) | Mit Befreiung (ab Woche 13) |
|---|---|---|
| Franchise (CHF 300) | CHF 300 | CHF 0 |
| Selbstbehalt 10% auf CHF 5'000 | CHF 500 | CHF 0 |
| Eigenanteil Total | CHF 800 | CHF 0 |
Tipp: Wenn Sie eine Schwangerschaft planen, wählen Sie die tiefste Franchise (CHF 300). Die ersten Schwangerschaftswochen (bis Woche 12) sind noch nicht befreit – und in dieser Zeit fallen bereits Kosten für erste Untersuchungen und den Ersttrimester-Test an.
Geburtsort: Was übernimmt die Krankenkasse?
Der Geburtsort ist eine der wichtigsten Entscheidungen während der Schwangerschaft. In der Schweiz haben Sie mehrere Optionen – und die Grundversicherung deckt alle davon ab, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen:
| Geburtsort | Grundversicherung | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Spital (allgemein) | Vollständig gedeckt | Halbprivat/Privat möglich |
| Geburtshaus | Gedeckt | Meist nicht nötig |
| Hausgeburt | Hebammenkosten gedeckt | Kann Zusatzleistungen decken |
| Spital ausserhalb Kanton | Nur bei med. Notwendigkeit | Empfehlenswert |
Geburtshaus als Alternative
In der Schweiz gibt es rund 20 Geburtshäuser (z.B. Geburtshaus Zürcher Oberland, Geburtshaus Delphys in Zürich oder Luna in Basel). Die Kosten werden vollständig von der Grundversicherung übernommen. Ein Geburtshaus ist eine gute Option für Frauen mit komplikationsloser Schwangerschaft, die eine natürliche Geburt in familiärer Atmosphäre bevorzugen.
Aufenthaltsdauer nach der Geburt
Die Grundversicherung übernimmt den Spitalaufenthalt nach einer natürlichen Geburt in der Regel für 3 Tage, nach einem Kaiserschnitt für 5–6 Tage. Wer länger bleiben möchte (z.B. ambulante Geburt oder frühzeitige Entlassung), bespricht dies am besten mit dem Spital.
Brauche ich eine Zusatzversicherung bei Schwangerschaft?
Die Grundversicherung deckt die wesentlichen Leistungen ab. Eine Zusatzversicherung kann sich lohnen für:
- Spitalzusatz halbprivat/privat: Einzelzimmer nach der Geburt, freie Arztwahl
- Freie Spitalwahl: Geburt in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons
- Erweiterte Hebammenleistungen: Mehr als die von der OKP gedeckten Besuche
- Geburtsvorbereitungskurse: Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten (CHF 150–300 pro Kurs)
- Komplementärmedizin: Akupunktur, Schwangerschaftsmassagen oder Homöopathie
Kosten einer Spitalzusatzversicherung für Schwangere
Eine halbprivate Spitalversicherung kostet je nach Alter und Kasse zwischen CHF 80 und CHF 200 pro Monat. Für die Geburt lohnt sich das vor allem wegen des Einzelzimmers (bzw. Zweibettzimmers), der freien Arztwahl und der schweizweiten Spitalwahl. Mehr dazu finden Sie in unserem Spitalzusatzversicherung-Vergleich.
Wichtig: Eine Zusatzversicherung muss vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden! Während der Schwangerschaft lehnen die meisten Kassen den Abschluss ab oder setzen Vorbehalte. Planen Sie daher mindestens 6–12 Monate im Voraus.
Checkliste für werdende Eltern
Vor der Schwangerschaft
- Zusatzversicherung prüfen: Halbprivat-Deckung und ambulante Zusatzversicherung ggf. abschliessen
- Franchise prüfen: Tiefe Franchise wählen (CHF 300) – Sie können die Franchise zum Jahreswechsel anpassen
- Versicherungsmodell prüfen: HMO- oder Telmed-Modelle funktionieren auch in der Schwangerschaft, da Mutterschaftsleistungen vom Modell unabhängig gedeckt sind
Während der Schwangerschaft
- Geburtsort wählen: Spital, Geburtshaus oder Hausgeburt? Klären Sie die Deckung mit Ihrer Kasse ab
- Hebamme suchen: Gute Hebammen sind oft ausgebucht – frühzeitig reservieren
- Krankenkasse fürs Baby: Vor der Geburt die günstigste Kasse fürs Kind suchen – Sie haben nach der Geburt 3 Monate Zeit, das Kind rückwirkend anzumelden
Nach der Geburt
- Baby innert 3 Monaten anmelden: Bei der gewünschten Krankenkasse rückwirkend ab Geburt
- Zahnversicherung fürs Kind: Am besten direkt nach Geburt abschliessen – ohne Gesundheitsprüfung möglich
- Prämienverbilligung: Prüfen, ob die Familie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) hat
- Kinderabzüge bei der Steuer: Die Krankenkassenprämien für Kinder sind steuerlich absetzbar
Häufige Fragen
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt für alle mutterschaftsbedingten Leistungen. Nicht-schwangerschaftsbezogene Behandlungen unterliegen weiterhin der normalen Franchise.
Ja, der Wechsel der Grundversicherung ist auch während der Schwangerschaft möglich. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Beachten Sie aber die Kündigungsfristen (30. November für den Wechsel per 1. Januar).
Ja. Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt sind vollständig durch die Grundversicherung gedeckt, ohne Franchise und Selbstbehalt (ab Woche 13). Das gilt auch für Notfall-Kaiserschnitte und Aufenthalte auf der Intensivstation.
Nein, Doula-Kosten (Geburtsbegleitung) werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Einige ambulante Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch an den Kosten. Rechnen Sie mit CHF 1'500–3'000 für eine Doula-Begleitung.
Eine natürliche Geburt im Spital kostet ca. CHF 6'000–9'000, ein Kaiserschnitt CHF 10'000–15'000. Im Geburtshaus liegen die Kosten bei CHF 3'000–5'000. All diese Kosten werden ab der 13. Schwangerschaftswoche vollständig von der Grundversicherung übernommen – ohne Franchise und Selbstbehalt.