Krankenkasse ab 50 – Die besten Spartipps für Senioren 2026

1. Oktober 2025 · 8 Min. Lesezeit
Aktives Seniorenpaar wandert in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum steigen die Prämien im Alter?
  2. Die richtige Franchise ab 50
  3. Welche Zusatzversicherungen sich lohnen
  4. Spitex und Pflegekosten
  5. 5 Spartipps für Senioren

Warum steigen die Prämien im Alter?

Obwohl die Grundversicherung keine altersabhängigen Prämien berechnet (nur die drei Kategorien Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene), steigen die Gesundheitskosten mit dem Alter. Krankenkassen mit einem älteren Versichertenbestand haben tendenziell höhere Prämien.

Zudem werden Zusatzversicherungen im Alter deutlich teurer – und ein Wechsel ist schwieriger, da Vorerkrankungen zu Vorbehalten oder Ablehnung führen können.

Die Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zeigen: Personen über 65 verursachen im Durchschnitt drei- bis viermal höhere Gesundheitskosten als 30- bis 40-Jährige. Bei den über 80-Jährigen sind es sogar fünfmal höhere Kosten. Das spiegelt sich indirekt in den Prämien wider.

Wichtig: In der Grundversicherung gibt es kein Höchstalter und keine Aufnahmeverweigerung. Sie können jederzeit zur günstigsten Kasse wechseln – die Aufnahmepflicht gemäss KVG gilt uneingeschränkt.

Prämienunterschiede nach Kanton und Kasse

Die Prämienunterschiede zwischen den Kassen sind gerade für Seniorinnen und Senioren beträchtlich. In manchen Kantonen beträgt der Unterschied zwischen der teuersten und der günstigsten Grundversicherung über CHF 300 pro Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das mehr als CHF 3'600 – ohne einen einzigen Leistungsunterschied.

Die richtige Franchise für Personen ab 50

Die Wahl der Franchise ist für Senioren besonders wichtig. Anders als bei jüngeren Versicherten, die selten zum Arzt gehen, müssen ältere Personen oft regelmässig Medikamente beziehen und Kontrolluntersuchungen wahrnehmen.

Franchise-Berechnung: Konkretes Beispiel

Berechnen Sie Ihre durchschnittlichen jährlichen Gesundheitskosten (Arztbesuche, Medikamente, Therapien) und vergleichen Sie dann die Gesamtkosten bei verschiedenen Franchise-Stufen:

SituationCHF 300 FranchiseCHF 2'500 FranchiseDifferenz
Prämie/Jahr (Beispiel Zürich)CHF 5'400CHF 3'960-CHF 1'440
FranchiseCHF 300CHF 2'500+CHF 2'200
Selbstbehalt 10% (bei CHF 4'000 Kosten)CHF 370CHF 150-CHF 220
Total bei CHF 4'000 ArztkostenCHF 6'070CHF 6'610+CHF 540

Fazit: Ab etwa CHF 1'500 jährlichen Gesundheitskosten lohnt sich die tiefe Franchise von CHF 300. Wer chronisch krank ist oder regelmässig Medikamente bezieht, spart mit der tiefen Franchise fast immer.

Welche Zusatzversicherungen sich ab 50 lohnen

Empfehlenswert:

Eher unnötig:

Achtung: Kündigen Sie bestehende Zusatzversicherungen nicht vorschnell! Im Alter ist es oft unmöglich, eine gleichwertige neue Zusatzversicherung zu erhalten. Einmal gekündigt, gibt es kein Zurück.

Zusatzversicherung wechseln vs. behalten

Eine häufige Frage: Lohnt es sich, die Zusatzversicherung zu einer günstigeren Kasse zu verschieben? Die Antwort ist in den meisten Fällen Nein. Bei einem Wechsel müssen Sie einen neuen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Gelenkprobleme oder Rückenprobleme führen fast immer zu Vorbehalten oder Ablehnung.

Besser: Verhandeln Sie mit Ihrer bestehenden Kasse über eine Anpassung der Deckung (z.B. Wechsel von Privat auf Halbprivat) – das ist innerhalb derselben Kasse oft ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

Spitex und Pflegekosten

Die Grundversicherung deckt ärztlich verordnete Spitex-Leistungen (Pflege zu Hause). Dazu gehören:

Die hauswirtschaftliche Hilfe (Kochen, Putzen, Einkaufen) ist nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Hier kann eine Pflegezusatzversicherung oder die Ergänzungsleistung helfen.

Pflegeheim: Was deckt die Krankenkasse?

Die Kosten eines Pflegeheims setzen sich aus drei Teilen zusammen:

7 Spartipps für Senioren

  1. Grundversicherung jährlich vergleichen: Auch im Alter lohnt sich der Wechsel – die Aufnahmepflicht gilt uneingeschränkt. Potenzielle Ersparnis: CHF 1'000–4'000 pro Jahr.
  2. Prämienverbilligung prüfen: Viele Rentner haben Anspruch auf Prämienverbilligung, nutzen sie aber nicht. In den meisten Kantonen muss der Antrag aktiv gestellt werden.
  3. Ergänzungsleistungen beantragen: AHV/IV-Bezüger mit kleiner Rente können Ergänzungsleistungen beantragen, die auch die Krankenkassenprämie vollständig abdecken. Die AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde berät Sie kostenlos.
  4. Hausarztmodell wählen: Für Senioren mit festem Hausarzt ideal – Sie sparen 10–15% ohne echte Einschränkung. Viele Senioren gehen ohnehin immer zuerst zum Hausarzt.
  5. Bestehende Zusatzversicherungen behalten: Nicht kündigen, sondern optimieren. Ein Wechsel der Zusatzversicherung ist im Alter riskant.
  6. Unfalldeckung prüfen: Rentner sind nicht mehr über den Arbeitgeber unfallversichert. Stellen Sie sicher, dass die Unfalldeckung in der Grundversicherung eingeschlossen ist.
  7. Medikamente über Generika beziehen: Fragen Sie Ihren Arzt nach günstigeren Generika – das spart nicht nur der Krankenkasse, sondern auch Ihnen beim Selbstbehalt Geld.

Häufige Fragen

Ja. In der Grundversicherung gibt es keine Altersgrenze für den Wechsel. Jede Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig vom Alter und ohne Gesundheitsprüfung. Der Wechsel erfolgt wie bei allen Versicherten per 1. Januar (Kündigung bis 30. November).

Nur wenn Sie selten zum Arzt gehen. Bei regelmässigen Arztbesuchen und Medikamenten ist die tiefste Franchise (CHF 300) in der Regel günstiger. Ab ca. CHF 1'500 jährlichen Gesundheitskosten spart die tiefe Franchise. Franchise-Vergleich →

Beantragen Sie Prämienverbilligung und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Wechseln Sie zudem zur günstigsten Kasse. Die AHV-Zweigstelle und die Pro Senectute in Ihrer Region beraten Sie kostenlos.

Ja. Nach der Pensionierung sind Sie nicht mehr über den Arbeitgeber unfallversichert. Stellen Sie sicher, dass die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen ist – sonst sind Sie bei Unfällen nicht gedeckt. Informieren Sie Ihre Krankenkasse bei der Pensionierung.

Wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder an die Pro Senectute. Die Beratung ist kostenlos. Grundsätzlich haben Personen mit AHV/IV-Rente Anspruch, wenn ihre anrechenbaren Einnahmen die anerkannten Ausgaben nicht decken.

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